Strafrecht/Ordnungswidrigkeiten

Nicht immer bewahrheitet sich der fromme Wunsch, von einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren verschont zu bleiben und deshalb die Dienste eines Strafverteidigers nicht in Anspruch nehmen zu müssen.

Aber die Realität und eine zusehends transparentere und globalisierte Gesellschaft zeigen, dass man schnell –zu Recht oder Unrecht – in die Mühlen der Ermittlungsbehörden kommen kann.

Wer weiß schon als Betroffene oder Betroffener welche Rechte, welche Möglichkeiten einem zustehen, wenn die Polizei z.B. mit dem Durchsuchungsbeschluss oder gar mit einem Haftbefehl vor der Haustüre steht?

Anders als in den bekannten Anwaltsserien sind es selten die flammenden Plädoyers, die über Frei- oder Schuldspruch oder für die Bestimmung des Strafmaßes ausschlaggebend sind. Viel häufiger werden bereits im Ermittlungsverfahren die Weichen für ein, aus Sicht des Betroffenen, erfolgreiches Verfahren gestellt.

Durch eine profunde Kenntnis des Sachverhalts, einer weitsichtigen Beratung und ein enger Kontakt und Gedankenaustausch mit Gericht und Staatsanwaltschaft kann erreicht werden, dass von der Eröffnung des Hauptverfahrens abgesehen wird, das Verfahren durch einen Strafbefehl oder durch Einstellung gegen eine Auflage erledigt werden kann.

Dabei kann es auch aus Sicht des Betroffenen eine Rolle spielen, das Verfahren ohne große Öffentlichkeit beizulegen oder, sollte sich dies nicht vermeiden lassen, durch einen engen Kontakt des Verteidigers zu den örtlichen Medien und mit einer korrekten Darstellung der Sach- und Rechtslage auf eine ausgewogene Berichterstattung hinzuwirken.

Die Tätigkeit des engagierten Verteidigers darf jedoch nicht mit dem Auftritt vor Gericht beendet sein. Insbesondere in den Fällen, in denen eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung ausgesprochen wurde, ist eine umfassende Kenntnis des Verteidigers über die Strafvollstreckung notwendig, da die Strafe unter gewissen Umständen nicht voll verbüßt werden muss. Auch hier ist eine frühzeitige Beratung und Weichenstellung notwendig.

Wer kennt das nicht: Zu schnell gefahren und dabei geblitzt worden? Es ist das zweite Mal und es droht ein Fahrverbot? Oder schlicht mal wieder zu laut gefeiert und der Nachbar ruft die Polizei, die dann ein Bußgeldverfahren einleitet?

Gerade ein Fahrverbot kann insbesondere für Berufstätige in einer mobilen Welt schnell zu einer existenziellen Bedrohung werden. Hier kann der Verteidiger durch Kenntnis der Rechtsprechung und der aktuellen Gesetze helfen, Schlimmeres abzuwenden. Fragen über die Verwertbarkeit des Messergebnisses, der Verjährung bis hin zu den Formalien eines Bußgeldbescheides beantworten wir gerne. Durch die Zusammenarbeit mit technischen Sachverständigen besteht zudem die Möglichkeit, das Messergebnis auf mögliche Fehler überprüfen zu lassen. Und schließlich kann ein frühzeitiger Kontakt zu den Verwaltungsbehörden dazu beitragen, dass gegebenenfalls durch angemessene Erhöhung des Bußgeldes auf ein Fahrverbot verzichtet wird.

Nicht selten ist die anwaltliche Vertretung und Beratung von der Rechtsschutzversicherung umfasst, so dass für die Kosten der Verteidigung der oder die Betroffene nicht selbst aufkommen muss. Auch hier gibt der Verteidiger gerne und umfassend Antwort.