Mietrecht

Streitigkeiten der Mietvertragsparteien über Mietzins, Mietmängeln, Kündigungen und Schäden am Mietobjekt sind alltägliche Schwerpunkte des Mietrechts. Dies unabhängig davon; ob es sich um Wohn- oder Gewerberaum handelt. Eine häufige Erfahrung unsererseits ist dabei, dass gerade Vermieter den anwaltlichen Rat und die Hilfestellung erst dann einholen, wenn sprichwörtlich unter juristischen Gesichtspunkten „das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist“. Vertragsgestaltung mit unwirksamen Klauseln, der Ausspruch einer unwirksamen Kündigung oder eine inzwischen eingetretene Verjährung bei Schadenersatzansprüchen kann im Streitfall enorme Folgekosten auslösen. Gerade im Mietrecht ist wegen einer häufig uneinheitlichen Rechtsprechung eine kompetente Beratung erforderlich. „Dr.Google“ kann sich hier schnell als unzutreffend herausstellen und eine Verantwortung für die falsche Einschätzung der Rechtslage wird dann von niemanden übernommen. Wir helfen Ihnen deshalb im frühen Stadium der Vertragsgestaltung oder der Abstimmung der erforderlichen weiteren Schritte, die Risiken richtig einzuschätzen und eine abgewogene Entscheidung zu treffen.

Gerade im Mietrecht, welches als Dauerschuldverhältnis konzipiert ist, stellt die richtige Einschätzung der eigene Rechtsposition einen wichtigen Faktor dar. Herr Rechtsanwalt Barho steht Ihnen mit seiner langjährigen Erfahrung zur Beratung und Vertretung gerne zur Verfügung.